Unterstützen Sie mich!

 

Ich freue mich, dass Sie mich mit Ihrer Spende unterstützen wollen. Ihre Spenden bedeuten für mich eine konkrete Hilfe beim Wahlkampf. Sie finanzieren damit beispielsweise:

  • Großflächenplakate (ca. 400 € pro Stück)
  • Zeitungsanzeigen (ca. 2.000 €)
  • Werbemittel wie meine Tasse (ab ca. 10 €)

Ich freue ich mich über jede Unterstützung und finanzielle Hilfe, egal in welcher Höhe.

 


Bitte nutzen Sie für Ihre Überweisung folgende Bankverbindung:

CDU-Stadtverband Falkensee
DE35 1009 0000 1612 6440 00
BEVODEBBXXX
BERLINER VOLKSBANK


Mit dem Stichwort: "Landtagswahl 2024"



Um die Spendenquittung korrekt auszustellen, füllen Sie mir bitte folgendes Formular aus und schicken dieses an:
info@cdu-falkensee.de


Oder per Post an die angebene Adresse im Formular.


Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung!


Ihre Julia Kaeding

 


Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 3.300 Euro im Jahr (bzw. 6.600 Euro bei Ehepaaren) steuerlich geltend machen.
Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unsere Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. 
Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.